Anmeldezeitraum für alle schulischen Bildungsgängen in Vollzeit vom 8.-28.2.25

Am Samstag, 8. Februar 2025, wird auf dem neuen Portal https://schulbewerbung.de der Anmeldezeitraum für alle schulischen Bildungsgänge in Vollzeit für das Schuljahr 2025/26 freigeschaltet. Bitte informieren Sie sich unter https://csbht.de/anmeldung/ über das neue Verfahren und die benötigten Unterlagen. Alle Unterlagen müssen fristgerecht bis zum 28. Februar 2025 im Schulbüro eingehen, damit die Bewerbung berücksichtigt werden kann.

Berufsinformationsbörse am 14.2.25

Die Berufsinformationsbörse startklar findet wieder auf dem Campus der Carl-Severing-Berufskollegs statt! Am Freitag, 14. Februar 2025, kannst du dich von 8:00 bis 13:00 Uhr über Ausbildungsberufe und schulische Angebote an den Bielefelder Berufskollegs informieren. Einen ersten Überblick über die Aussteller gibt es unter https://www.jba-bielefeld.de/infos-besucher-innen-lehrkraefte-und-eltern.html Für alle unsere schulischen Bildungsgänge am CSBHT besteht die Möglichkeit, sich sofort vor Ort anzumelden. Auch viele Aussteller bieten direkte Bewerbungen vor Ort an. Bringe also dein letztes aktuelles Zeugnis und einen tabellarischen Lebenslauf mit. Dann steht einer Bewerbung nichts mehr im Weg!

Neues Anmeldeportal schulbewerbung.de ab 1.12.2024

Betriebe können nur noch bis Ende November 2024 das alte Anmeldeportal https://www.schueleranmeldung.de für die Anmeldung ihrer neuen Auszubildenden zur Berufsschule benutzen. Ab 1. Dezember 2024 müssen alle Anmeldungen über https://betriebe.schulbewerbung.de erfolgen! Hierzu wird zwingend der Dienst „Mein Unternehmenskonto“ benötigt. Die Anmeldung dort erfolgt über das betriebliche ELSTER-Zertifikat bzw. das ELSTER-Organisations-Zertifikat.

Bubatz ist legal-ABER NICHT IN DER SCHULE

Das neue Cannabisgesetz wird von vielen Missverständnissen begleitet. Aber es gibt eine eindeutige und klare Regel für alle Schulen: Cannabiskonsum in der Schule ist verboten! Es gilt: kein Konsum in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite. In Sichtweite liegt in der Regel in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der genannten Einrichtungen vor. Und generell heißt es auch im Gesetz: kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren! Kiffen in der Schule ist verboten und die Schule wird bei Verstößen dementsprechend handeln!

WC für alle Geschlechter neu im 3. OG

Der Rat der Stadt Bielefeld hat beschlossen, dass an allen weiterführenden Schulen WCs für alle Geschlechter (Unisex-Toilette/all gender WC) eingerichtet werden sollen. Das WC für alle Geschlechter für Schüler*innen befindet sich ab sofort im 3. Obergeschoss neben dem Fahrstuhl.

Dein Geschenk zum 18. Geburtstag: 200 € für Kultur

Du feierst 2023 deinen 18. Geburtstag?! Die Bundesregierung schenkt dir 200 € für Kulturangebote mit dem KulturPass. Dieses Guthaben kannst du zum Beispiel für Konzerte, Kino-, Museums- und Theaterbesuche oder für den Kauf von Büchern, Platten und Musikinstrumenten nutzen. Weitere Informationen bekommst du unter https://www.kulturpass.de und in diesem Brief der Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth.

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