Straßenwärter*in

Kurzbeschreibung:

Liebe Interessentin, lieber Interessent,

der anerkannte duale Ausbildungsberuf „Straßenwärter*in“ ist abwechslungsreich sowie zukunftssicher und bietet neben einer guten Bezahlung vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten (z. B. Meister*in, Techniker*in) nach der beruflichen Erstausbildung.
Angehende Straßenwärter*innen absolvieren ihre Ausbildung im öffentlichen Dienst bei Autobahn- oder Straßenmeistereien sowie auf Bauhöfen der Kommunen (Kreise, Städte, Gemeinden).
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erfolgt in der Regel die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Also jetzt bewerben und Straßenwärter*in werden!

Organisation der Ausbildung:

Die Ausbildung ist dual organisiert. In den Ausbildungsbetrieben und überbetrieblichen Ausbildungsstätten (ÜBA) findet schwerpunktmäßig die fachpraktische, in der Berufsschule die fachtheoretische Ausbildung der angehenden Straßenwärter*innen statt. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre, kann aber mit mittlerem Bildungsabschluss und guten Leistungen auf Antrag um ein halbes Jahr verkürzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen (abgeschlossene Berufsausbildung oder allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife) kann die Dauer der Ausbildung um maximal 12 Monate verkürzt werden.

Die Unterrichtsorganisation erfolgt in Teilzeit, das heißt die Auszubildenden gehen je nach Jahrgangsstufe 1 – 2 mal pro Woche zur Berufsschule. Die zu vermittelnden Inhalte sind nach Lernfeldern gegliedert, welche jeweils den berufsbezogenen Bündelungsfächern „Straßenverkehrssicherung“, „Verkehrsflächeninstandhaltung“ und „Bauwerksinstandhaltung“ zugeordnet sind.
Falls Klassen sich auf einem Lehrgang der überbetrieblichen Ausbildungsstätten HBZ Bielefeld-Brackwede (https://www.hbz.de) oder DEULA Warendorf (https://www.deula.de) befinden, werden Klassen der anderen Jahrgangsstufen ersatzweise an deren Unterrichtstagen zusätzlich beschult. Eine Übersicht zu den überbetrieblichen Ausbildungszeiten und den daraus resultierenden „zusätzlichen Unterrichtstagen“ wird halbjährlich auf der Homepage unseres Berufskollegs veröffentlicht.
Nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit müssen die Auszubildenden als Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung zunächst die theoretische (im Berufskolleg) und praktische (in der DEULA Warendorf) Zwischenprüfung absolvieren.
Eine weitere notwendige Voraussetzung für das Bestehen der praktischen Abschlussprüfung ist der Erwerb des Lkw-Führerscheins (Klasse CE) auf einem überbetrieblichen Lehrgang in der DEULA Warendorf.
Zum Ende der Ausbildungszeit finden dann die theoretische (im Berufskolleg) und praktische (in der DEULA Warendorf) Abschlussprüfung statt, welche jeweils maximal zweimal wiederholt werden dürfen, um die Ausbildung noch erfolgreich abzuschließen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung.
Weitere Informationen zum Berufsbild von Straßenwärterinnen und Straßenwärtern finden Sie auf den Internetseiten der nachfolgenden Institutionen:

• Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Berufsbilder/strassenwaerter.html)

• Bundesagentur für Arbeit (https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/7194)

• Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (https://www.strassen.nrw.de/de/ausbildung-strassenwaerter-m-w-d.html)

• Die Autobahn GmbH des Bundes (https://www.autobahn.de/nachwuchs/berufsbilder/strassenwaerterin-ausbildung)

Unterrichts- und Prüfungsfächer:

Berufsbezogene Fächer im Theorieunterricht der Berufsschule:
• Bauwerksinstandhaltung (BWI), Verkehrsflächeninstandhaltung (VFI), Straßenverkehrssicherung (SVS), Wirtschafts- und Betriebslehre (WBL)

Berufsübergreifende Fächer im Theorieunterricht der Berufsschule:
• Politik/Gesellschaftslehre (PK), Deutsch/Kommunikation (D), Religionslehre (REL), Sport/Gesundheitsförderung (SP)

Weitere Informationen finden Sie im aktuell geltenden Lehrplan für den Ausbildungsberuf Straßenwärterin/Straßenwärter (https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/upload/_lehrplaene/a/strassenwaerterin.pdf).

Fächer in der theoretischen Zwischenprüfung des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen:
• Straßeninstandhaltung (SI), Sicherheit und Straßenbetrieb (SSB)

Fächer in der theoretischen Abschlussprüfung des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen:
• Straßeninstandhaltung (SI), Sicherheit und Straßenbetrieb (SSB), Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo)

Fächer in der theoretischen Zwischenprüfung der Autobahn GmbH des Bundes:
• noch nicht bekannt, wird später ergänzt

Fächer in der theoretischen Abschlussprüfung der Autobahn GmbH des Bundes:
• noch nicht bekannt, wird später ergänzt

Weitere Informationen finden Sie in der aktuell geltenden Prüfungsordnung (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=01720200218091933557).

Abschluss und Perspektiven:

Möglicher Erwerb von allgemeinbilden Abschlüssen:

• Erwerb des Ersten Schulabschlusses (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
• Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
• Erwerb des mittleren Schulabschlusses
• Erwerb der Fachhochschulreife

Möglicher Erwerb von berufsbildenden Abschlüssen:

• Berufsschulabschluss „Straßenwärterin/Straßenwärter“

Möglichkeiten der Weiterbildung nach der Berufsausbildung:

• Besuch der Fachoberschule (FOS 12 B) zur Erlangung der Studierfähigkeit
• Weiterbildung zur/zum Meisterin/Meister
• Weiterbildung zur/zum Techniker/Technikerin
• Aufnahme eines Hochschulstudiums

Anschaffungen/Aufwendungen (Fachbücher, Arbeitskleidung, Exkursionen etc.):

Kosten:

• Aufwendungen für die Anschaffung von Lern- und Arbeitsmitteln (Liste zur Beschaffung notwendiger Materialien wird zur Einschulung ausgegeben.)
• Verbrauchsmittelumlage einmal pro Schuljahr

Möglichkeiten der finanziellen Förderung:

• Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
• BAföG in der Ausbildung
• Wohngeld in der Ausbildung
• Kindergeld in der Ausbildung
• Bildungskredit in der Ausbildung
• Leistungen nach §27 SGB II

Ansprechpartner*in:

Herr Benedikt Menne (MEB)
E-Mail: MEB@csbht.de

Frau Christiane Wernicke (WEC)
E-Mail: WEC@csbht.de

Telefon: 0521-51-6697 (Lehrerzimmer Tiefbau) / 0521-51-2412 (Sekretariat)

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