Bubatz ist legal-ABER NICHT IN DER SCHULE

Das neue Cannabisgesetz wird von vielen Missverständnissen begleitet. Aber es gibt eine eindeutige und klare Regel für alle Schulen: Cannabiskonsum in der Schule ist verboten! Es gilt: kein Konsum in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite. In Sichtweite liegt in der Regel in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der genannten Einrichtungen vor. Und generell heißt es auch im Gesetz: kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren! Kiffen in der Schule ist verboten und die Schule wird bei Verstößen dementsprechend handeln!

WC für alle Geschlechter neu im 3. OG

Der Rat der Stadt Bielefeld hat beschlossen, dass an allen weiterführenden Schulen WCs für alle Geschlechter (Unisex-Toilette/all gender WC) eingerichtet werden sollen. Das WC für alle Geschlechter für Schüler*innen befindet sich ab sofort im 3. Obergeschoss neben dem Fahrstuhl.

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