Fachfrau/Fachmann für Systemgastronomie

Kurzbeschreibung:

Liebe Interessentin, lieber Interessent,

Fachmänner und Fachfrauen für Systemgastronomie setzen ein standardisiertes, zentral gesteuertes Gastronomiekonzept in allen Bereichen eines Restaurants um.
Hierfür organisieren sie die Lagerung der Roh-, Halbfertig- und Fertigprodukte und die Zubereitung der Speisen und Getränke nach den Vorgaben der jeweiligen Zentrale. Die Einhaltung der Qualitätsstandards und Hygienevorschriften sowie eine schnelle Bedienung kennzeichnen diese Branche.
Neben den Bereichen Küche und Service sind Warenwirtschaft, Personalplanung und -führung, Marketing und Controlling weitere Ausbildungsschwerpunkte.

Organisation der Ausbildung:

Die Auszubildenden besuchen die Schule im ersten Ausbildungsjahr an zwei Tagen in der Woche. Im zweiten Ausbildungsjahr kommen die Auszubildenden ein Halbjahr wöchentlich an zwei Tagen zur Schule und im zweiten Halbjahr an einem Tag. Im letzten Ausbildungsjahr erfolgt die Beschulung an einem Tag in der Woche.

Die Ausbildung beinhaltet eine Zwischenprüfung nach etwa 18 Monaten Ausbildungszeit, welche ein Teil der gestreckten Abschlussprüfung (IHK) ist.

Bei Bedarf können Auszubildende und Ausbildungsbetriebe die Zusatzqualifikation „Bar und Wein“ vereinbaren. Vorgesehen ist hier eine betriebliche Vermittlung der Inhalte, welche von schulischer Seite ggf. unterstützt wird.

Während der Ausbildungszeit können Exkursionen und Klassenfahrten durchgeführt werden.

Unterrichts- und Prüfungsfächer:

Berufsbezogene Fächer:

• Betriebsprozesse und Organisation
• Systemgastronomische Produkterstellung
• Gastorientiertes Handeln
• Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch)
• Wirtschafts- und Betriebslehre

Berufsübergreifende Fächer:

• Deutsch/Kommunikation
• Politik/Gesellschaftslehre
• Sport/Gesundheitsförderung
• Religionslehre

Abschluss und Perspektiven:

Mit Bestehen der Abschlussprüfung (Kammerprüfung) erhalten die Auszubildenden ihren Gehilfenbrief.
Zusätzlich vergibt die Berufsschule ein Abschluss-/Abgangszeugnis. Bei entsprechenden Leistungen ist der Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) ggf. auch mit Qualifikationsvermerk möglich.

Sollte die Ausbildungsabschlussprüfung (Teil 2) nicht bestanden werden, erwirbt der/die Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen (s. §49 Ausbildungsordnung) den Abschluss zur Fachkraft für Gastronomie.

Anschaffungen/Aufwendungen (Fachbücher, Arbeitskleidung, Exkursionen etc.):

Neben der schulischen Verbrauchsmittelumlage fallen Kosten ggf. für 1-2 Fachbücher sowie für Klassenfahrten oder Exkursionen an.

Ansprechpartner*in:

Herr Ümit Aslan
E-Mail: asue@csbht.de

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