Fachkraft für Gastronomie

Kurzbeschreibung:

Liebe Interessentin, lieber Interessent,

die Ausbildung zur Fachkraft für Gastronomie ist eine zweijährige Berufsausbildung mit dem Schwerpunkt Restaurantservice oder Systemgastronomie. Trotz dieser betriebsabhängigen Schwerpunktsetzung sind Sie eine/ein Fachfrau/Fachmann am Gast. Sie bereiten Gasträume vor, empfangen, beraten und bewirten professionell die Gäste und erledigen weitere Aufgaben wie Abrechnung und Dokumentation.
Ihre Kompetenzen erwerben Sie während der Ausbildung in den Bereichen Restaurant, Küche, Warenwirtschaft und Wirtschaftsdienst.

Organisation der Ausbildung:

Im ersten Lehrjahr werden die Auszubildenden der Berufe Fachkraft für Gastronomie, Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und Hotelfachmann/-frau gemeinsam beschult. Anschließend werden die Auszubildenden getrennt, sodass die angehenden Fachkräfte für Gastronomie und die Restaurant- und Veranstaltungsfachkräfte im zweiten Ausbildungsjahr gemeinsam beschult werden. Die Ausbildung zur Fachkraft Gastronomie endet nach zwei Ausbildungsjahren.

Die Auszubildenden besuchen die Schule im ersten Ausbildungsjahr an zwei Tagen in der Woche. Im zweiten Ausbildungsjahr kommen die Auszubildenden ein Halbjahr wöchentlich an zwei Tagen zur Schule und im zweiten Halbjahr an einem Tag.

Die Ausbildung beinhaltet eine Zwischenprüfung nach etwa 18 Monaten Ausbildungszeit, welche ein Teil der gestreckten Abschlussprüfung (IHK) ist.

Bei Bedarf können Auszubildende und Ausbildungsbetriebe die Zusatzqualifikation „Bar und Wein“ vereinbaren. Vorgesehen ist hier eine betriebliche Vermittlung der Inhalte welche von schulischer Seite ggf. unterstützt wird. Regelmäßig wird an der Schule auch ein DWI-Seminar zum Zertifikat „Anerkannte(r) Berater(in) für Deutschen Wein“ angeboten.

Während der Ausbildungszeit können Exkursionen und Klassenfahrten durchgeführt werden.

Unterrichts- und Prüfungsfächer:

Berufsbezogene Fächer:

• Betriebsprozesse und Organisation
• Erstellung von Produkten und Angeboten
• Gastorientiertes Handeln
• Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch)
• Wirtschafts- und Betriebslehre

Berufsübergreifende Fächer:

• Deutsch/Kommunikation
• Politik/Gesellschaftslehre
• Sport/Gesundheitsförderung
• Religionslehre

Abschluss und Perspektiven:

Mit Bestehen der Abschlussprüfung (Kammerprüfung) erhalten die Auszubildenden ihren Gehilfenbrief.
Zusätzlich vergibt die Berufsschule ein Abschluss-/Abgangszeugnis. Bei entsprechenden Leistungen ist der Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) ggf. auch mit Qualifikationsvermerk möglich.

Nach erfolgreichem Abschluss können Ausbildungsbetriebe und Auszubildende vereinbaren, dass die Ausbildung fortgesetzt wird. Abhängig vom Betriebstyp kann der Abschluss als Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder als Fachmann/-frau für Systemgastronomie erworben werden.

Anschaffungen/Aufwendungen (Fachbücher, Arbeitskleidung, Exkursionen etc.):

Neben der schulischen Verbrauchsmittelumlage fallen Kosten ggf. für 1-2 Fachbücher sowie für Klassenfahrten oder Exkursionen an.

Ansprechpartner*in:

Herr Tobias Kruel
E-Mail: krt@csbht.de

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