Das neue Cannabisgesetz wird von vielen Missverständnissen begleitet. Aber es gibt eine eindeutige und klare Regel für alle Schulen: Cannabiskonsum in der Schule ist verboten! Es gilt: kein Konsum in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite. In Sichtweite liegt in der Regel in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der genannten Einrichtungen vor. Und generell heißt es auch im Gesetz: kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren! Kiffen in der Schule ist verboten und die Schule wird bei Verstößen dementsprechend handeln!