Fachfrau/Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie

Kurzbeschreibung:

Liebe Interessentin, lieber Interessent,

mit einer Ausbildung zur/zum Fachfrau/-mann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sind Sie ein Profi am Gast. Sie sorgen maßgeblich dafür, dass sich Ihre Gäste wohlfühlen und unvergessliche Momente erleben.
Bei romantischen Abendessen im a la carte Restaurant, bei Tagungen, Caterings oder glamourösen Banketts bieten Sie den Gästen ein tolles gastronomisches Erlebnis.
Gewährleistet wird dieses durch Ihre gute Vorbereitung, die professionelle Durchführung und einen gelungenen Abschluss der jeweiligen Veranstaltung. Das entsprechende Know-how lernen Sie in Ihrer Ausbildung in den Bereichen Restaurant, Küche, Warenwirtschaft, Wirtschaftsdienst, Bar & Getränkebuffet und Bankett.

Organisation der Ausbildung:

Im ersten Lehrjahr werden die Auszubildenden der Berufe Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie, Hotelfachmann/-frau und Fachkraft für Gastronomie gemeinsam beschult. Anschließend werden die Auszubildenden getrennt, sodass die angehenden Restaurant- und Veranstaltungsfachkräfte im zweiten Ausbildungsjahr mit den Fachkräften für Gastronomie gemeinsam beschult werden. Im dritten Ausbildungsjahr werden Restaurant- und Veranstaltungsfachkräfte in einer berufseinheitlichen Klasse beschult, da die Ausbildung zur Fachkraft Gastronomie schon nach zwei Jahren endet.

Die Auszubildenden besuchen die Schule im ersten Ausbildungsjahr an zwei Tagen in der Woche. Im zweiten Ausbildungsjahr kommen die Auszubildenden ein Halbjahr wöchentlich an zwei Tagen zur Schule und im zweiten Halbjahr an einem Tag. Im letzten Ausbildungsjahr erfolgt die Beschulung an einem Tag in der Woche.

Die Ausbildung beinhaltet eine Zwischenprüfung nach etwa 18 Monaten Ausbildungszeit, welche ein Teil der gestreckten Abschlussprüfung (IHK) ist.

Bei Bedarf können Auszubildende und Ausbildungsbetriebe die Zusatzqualifikation „Bar und Wein“ vereinbaren. Vorgesehen ist hier eine betriebliche Vermittlung der Inhalte, welche von schulischer Seite ggf. unterstützt wird. Regelmäßig wird an der Schule auch ein DWI-Seminar zum Zertifikat „Anerkannte(r) Berater(in) für Deutschen Wein“ angeboten.

Im letzten Ausbildungsjahr besteht die Möglichkeit an den DEHOGA Jugendmeisterschaften der gastgewerblichen Ausbildungsberufe teilzunehmen.

Während der Ausbildungszeit können Exkursionen und Klassenfahrten durchgeführt werden.

Unterrichts- und Prüfungsfächer:

Berufsbezogene Fächer:

• Betriebsprozesse und Organisation
• Erstellung von Produkten und Angeboten
• Gastorientiertes Handeln
• Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch)
• Wirtschafts- und Betriebslehre

Berufsübergreifende Fächer:

• Deutsch/Kommunikation
• Politik/Gesellschaftslehre
• Sport/Gesundheitsförderung
• Religionslehre

Abschluss und Perspektiven:

Mit Bestehen der Abschlussprüfung (Kammerprüfung) erhalten die Auszubildenden ihren Gehilfenbrief.
Zusätzlich vergibt die Berufsschule ein Abschluss-/Abgangszeugnis. Bei entsprechenden Leistungen ist der Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) ggf. auch mit Qualifikationsvermerk möglich.

Sollte die Ausbildungsabschlussprüfung (Teil 2) nicht bestanden werden, erwirbt der/die Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen (s. §34 Ausbildungsordnung) den Abschluss zur Fachkraft für Gastronomie.

Anschaffungen/Aufwendungen (Fachbücher, Arbeitskleidung, Exkursionen etc.):

Neben der schulischen Verbrauchsmittelumlage fallen Kosten ggf. für 1-2 Fachbücher sowie für Klassenfahrten oder Exkursionen an.

Ansprechpartner*in:

Frau Tina Endter
E-Mail: ENT@csbht.de

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