Anmeldung zur Sprachfeststellungsprüfung bis 10. September 2026

Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe I einer deutschen Schule nicht von Beginn an besucht haben und nicht in das Fremdsprachenangebot der Schule (Englisch) eingegliedert werden konnten (=Schulnote in Englisch schlechter als ausreichend/gar kein Englischunterricht gehabt), können zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen an einer Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) in der Amtssprache des Herkunftslandes teilnehmen. Das Ergebnis der Prüfung tritt an die Stelle der Note der zu ersetzenden Fremdsprache Englisch. Weitere Informationen hierzu gibt dir Frau Wöhler (woei@csbht.de). WICHTIG: Die Anmeldeunterlagen müssen spätestens am 15. September 2026 der Bezirksregierung Detmold vorliegen, d.h. du musst dich bis zum 10. September 2026 bei Frau Wöhler gemeldet haben!

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