Meine Schulzeit/Ausbildung endet: Was ist zu tun?

Du bereitest dich gerade auf die Abschlussprüfungen vor, und deine Schul- bzw. Ausbildungszeit endet im Juli. Ein paar wichtige Hinweise:

Agentur für Arbeit

Spätestens drei Monate vor Ende der Ausbildung meldest du dich arbeitssuchend, falls du noch keinen neune Arbeitsvertrag im direkten Anschluss an deinen Ausbildungsvertrag hast. Die Ausbildung endet in der Regel mit Bestehen der Abschlussprüfung oder mit der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Zeit. Für Schüler*innen im letzten Schuljahr ihres Bildungsgangs, die keinen anschließenden Ausbildungsvertrag oder eine Zusage für einen anderen schulischen Bildungsgang ab 1. August haben, gilt die Pflicht zur Meldung bei der Agentur für Arbeit entsprechend (das Schuljahr endet immer am 31. Juli). Wer sich zu spät bei der Agentur für Arbeit meldet, kann Kürzungen des Arbeitslosengeldes und/oder Kindergeldes bekommen.
Frühstens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit musst du dich zusätzlich noch arbeitslos melden!

Kein Plan? Nutze die Beratung!

Die Lehrer*innen vom schulischen Beratungsteam, die Schulsozialarbeiter*innen und die Agentur für Arbeit bieten individuelle Beratungen an, wie es beruflich oder schulisch weitergehn kann. Einfach unter Beratung einen Termin absprechen!

Schulkram: Bücher, Teams und Co.

Sofern du Schulbücher und/oder Leihtablets von der Schule ausgeliehen bekommen hast, gib diese bitte jetzt zeitnah über deine Klassenleitung zurück. Beschädigtes oder nicht rechtzeitig zurückgegebenes Schuleigentum stellt dir die Schule in Rechnung! Deine schulischen digitalen Accounts (MS 365 mit OneDrive und Teams, WebUntis, Moodle etc.) werden mit deinem Schulabschluss zeitnah deaktiviert und gelöscht! Solltest du also digitale Inhalte in den schulischen Accounts gespeichert haben, die dir wichtig sind, dann lade diese bitte bis zum 30. Juli herunter. Sofern du die schulische E-Mail-Adresse intensiv genutzt hast, informiere bitte deine Kommunikationspartner über deine neue zukünftige E-Mail-Adresse und sichere wichtige E-Mails extern. Auch die schulische E-Mail-Adresse wird gelöscht!

Schulisches Abschlusszeugnis

Solltest Du bei der Zeugniausgabe verhindert sein, dann informiere bitte Deine Klassenleitung. Wenn jemand stellvertretend für dich das Zeugnis abholen soll, benötigen wir zwingend eine schriftliche Vollmacht!

IHK-Prüfungszeugnis bzw. Gesellenbrief

Je nach Ausbildungsberuf ist entweder die IHK oder die jeweilige Handwerkskammer zuständig für die Bescheinigung der erfolgreichen Abschlussprüfung. Häufig gibt es extra Feiern, im Handwerk Freisprechungen genannt, auf denen die Zeugnisse bzw. Gesellenbriefe übergeben werden. Wer besonders gut abgeschnitten hat, bekommt oft noch einen zusätzlichen Preis bei der Bestenehrung.

Betriebliches Ausbildungszeugnis

Auszubildende haben Anspruch auf ein betriebliches Ausbildungszeugnis, in dem der Ausbildungsbetrieb die erlernten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fährigkeiten bescheinigt (einfaches Ausbildungszeugnis) oder zusätzlich auch noch das Verhalten und die Leistung beurteilt (qualifiziertes Ausbildungszeugnis).

Feiern!

Für die Schüler*innen in unseren Vollzeitbildungsgängen richtet die Schule eine feierliche Zeugnisvergabe in der Schule aus. Für die Auszubildenden gibt es verschiedene Freisprechungsfeiern der IHK und der jeweiligen Kammern.

Tipp: Aufstiegs-BAföG („Meister-BAföG“)

„Einen Meister kann ich nicht machen! Das kostet zu viel!“ Ja, Meister*innenkurse kosten teilweise viel Geld. Aber es gibt das Aufstiegs-BAföG, das folgende Besonderheiten hat: Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu 15.000 € ausgezahlt, für das Meisterstück bis zu 2.000 €. Wenn die Meisterprüfung erfolgreich bestanden wird, dann muss nur die Hälfte zurückgezahlt werden, der Rest wird erlassen! Und wenn du dich im Anschluss als Meister*in mit einem Unternehmen selbstständig machst oder einen Betrieb übernimmst, dann gibt es noch einen weiteren Existenzgründungsteilerlass, so dass dann letztendlich alle Kosten vom Staat übernommen werden.

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